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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ludorf Eichenweg 2025-05-26 Bekanntmachungstext

Bekanntmachung der Gemeinde Südmüritz

hier:

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 BauGB zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/2000 „Eichenweg“ OT Ludorf

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1/2000 „Eichenweg“ der Gemeinde Ludorf trat bereits 2005 in Kraft. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes dient der Anpassung an die aktualisierten Entwicklungsziele der Gemeinde durch die Änderung von Festsetzungen zu Verkehrsfläche, Grünfestsetzungen und gestalterischen Festsetzungen. Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird der rechtskräftige Bebauungsplan vollständig ersetzt. Die Grundzüge der Erschließung sowie die im rechtskräftigen Bebauungsplan beinhalteten Festsetzungen bleiben in ihren Grundzügen erhalten.

Der räumliche Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans umfasst den gesamten Bereich des Bebauungsplans 1/2000 „Eichenweg“ der Gemeinde Ludorf sowie eine Ergänzungsfläche im Nordosten des ursprünglichen Plangebietes. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 18/18, 18/20, 18/22, 19, 245/4, 245/6, 245/8, 245/10, 245/11, 245/14, 245/16, 245/17, 245/18, 245/19, 245/20, 20/2, 20/3, 21/1, 21/4, 21/6,21/7, 22/1,32/3, 33/3,33/4, 33/5,37/4, 38/1,38/2, 38/3, 38/4 der Flur 7 Gemarkung Ludorf und ist in der Übersichtskarte mit einer gestrichelten Linie umgrenzt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung des geänderten Entwurfes. Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Eichenweg“ OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz wird hiermit bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz hat in der Sitzung am 30.04.2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/2000 „Eichenweg“ OT Ludorf beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der geänderte Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ OT Ludorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung werden in der Zeit vom

16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter:

https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/780793/s%C3%BCdm%C3%BCritz.html sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem,

https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/1-aend-und-erw-bebauungsplan-eichenweg-ludorf veröffentlicht.

Während der Veröffentlichung kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf digital im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link,

https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/1-aend-und-erw-bebauungsplan-eichenweg-ludorf oder alternativ per Mail an toeb-beteiligungen@ign-waren.de abgeben.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während der Sprechzeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb-beteiligungen@ign-waren.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bauamt des Amtes Röbel-Müritz vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Groß Kelle ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Südmüritz, den 26.05.2025

gez. Schröder

Bürgermeister

(D.S.)