Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin hat am 14.05.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Solarpark Roggentiner Rollfeld“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan durch eine rote durchgezogene Linie umgrenzt.
Rechlin, den 28.05.2025
gez. Ringguth |
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Bürgermeister | (D. S.) |