Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
sehr geehrte Gäste der Stadt Röbel/Müritz,
vom 19. Juli bis 21. Juli 2024 wird das 67. Seefest der Stadt Röbel/Müritz gefeiert. Für die Durchführung des Festes erweist es sich zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit als erforderlich, wie in den Vorjahren, für einige Bereiche der Stadt straßenverkehrsrechtliche Einschränkungen vorzunehmen. Über die diesbezüglich vorgesehenen Regelungen möchte ich Sie hiermit mit der Bitte in Kenntnis setzen, sich auf diese einzustellen und auch Ihre Gäste rechtzeitig über diese zu informieren.
Der Festplatz am Hafen wird in der Zeit von Sonntag, dem 14. Juli 2024, 18.00 Uhr, bis Montag, dem 22. Juli 2024, 18.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Der Marktplatz wird am Donnerstag, dem 18. Juli 2024, ab 9.00 Uhr für den Bühnenaufbau für Fahrzeuge aller Art bis zum Abbau am Montag, 22.07.2024, gesperrt.
3. Kirchplatz (Bereich zwischen der Straße „Kirchplatz“ und Predigerstraße)
Der Kirchplatz wird in der Zeit von Donnerstag, dem 18. Juli 2024, 11.00 Uhr, bis Dienstag, dem 23. Juli 2023, 8.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Dieser Bereich wird in der Zeit von Freitag, dem 19. Juli 2024, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 21. Juli 2024, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Hinweis:
Die Altstadt mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Straße der Deutschen Einheit/Ecke Im Ort und dem Kreisverkehr in der Warener Chaussee kann am Freitag, dem 19. Juli 2024, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr noch mit Fahrzeugen über die Straße Achter de Muer erreicht und über diese Straße bzw. die Predigerstraße, Marktplatz, Roßstraße verlassen werden. Nach dem Neptunumzug gegen 15.00 Uhr ist eine Befahrung nicht mehr möglich.
Dieser Stadtbereich wird von Freitag, dem 19. Juli 2024, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 21. Juli 2024, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
- Straße der Deutschen Einheit
Dieser Stadtbereich wird von Freitag, dem 19. Juli 2024, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem
21. Juli 2024, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Hinweis für Fahrzeugführer, die sich mit ihren Kraftfahrzeugen bereits vor den o.a. „Sperrzeiten“ in den genannten Stadtbereichen befinden:
Während der o.a. Zeiten, in denen die genannten Stadtbereiche für Fahrzeuge aller Art gesperrt werden, wird in diesen Stadtbereichen ausnahmslos ein eingeschränktes Halteverbot bestehen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden durch gebührenpflichtiges Abschleppen geahndet.
Im Zeitraum von Freitag, dem 19. Juli 2024, 17.00 Uhr, bis Sonntag, dem 21. Juli 2024, 21.00 Uhr, werden diese Straßen in den Einfahrten von der Mühlenstraße als Sackgassen ausgewiesen, da in diesem Zeitraum von der Großen Stavenstraße und Achter de Muer eine Auffahrt über die Kleine Stavenstraße auf den Marktplatz bzw. auf die Straße des Friedens nicht möglich ist.
Ebenfalls wird in diesem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung für die Große Stavenstraße aufgehoben werden, so dass diese Straße im genannten Zeitraum in beide Richtungen befahren werden kann.
Für diesen Straßenabschnitt wird für den Zeitraum von Freitag, dem 19. Juli 2024, 8.00 Uhr, bis Montag, dem 22. Juli 2024, 8.00 Uhr, die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden.
Parkplätze stehen am Töpferwall, am Gotthunskamp (an der Therme und der Feuerwehr), in der Wiesenstraße und in der Seebadstraße zur Verfügung.
Ich danke für Ihr Verständnis, das Sie für die Realisierung der o.a. Maßnahmen aufbringen und wünsche Ihnen ein schönes Seefest 2024.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. M. Siegmund
Leiterin Ordnungsamt
Anlage: Auszug Stadtplan mit Parkmöglichkeiten