Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat am 03.11.2022 (BV-29-2022-029) in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenfarm Doreen“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenfarm Doreen“ ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine Linie umgrenzt. Der Aufstellungsbeschluss wurde bisher noch nicht bekannt gemacht.
Durch die beabsichtigte Größe der Photovoltaikfreiflächenanlage von ca. 112 ha sowie die Nähe zur Ortslage Evchensruh wird das geplante Vorhaben von den Einwohnern, auch bei einer Vergrößerung der Abstände zwischen den Solarmodulen und der Wohnbebauung, nicht befürwortet.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat in öffentlicher Sitzung am 07.03.2024 die Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnenfarm Doreen“ der Gemeinde Eldetal (BV-29-2024-006) beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Einstellung eines begonnenen, jedoch nicht zum Abschluss gebrachten Planverfahrens handelt.
Eldetal, den 04.06.2024
gez. Pitann |
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Bürgermeister | (D. S.) |