Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Röbel 5.Änd. Industriegebiet 2024-06-10 Text Bekanntmachung

„Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz

hier: Bekanntmachung der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in der Sitzung am 04.06.2024 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Die Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wird nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Das Plangebiet liegt am westlichen Stadtrand, im Industriegebiet am Glienholzweg. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 232/11, 232/13, 232/15, 233/9, 233/10, 233/13, 234/9, 234/10, 234/13, 235/4 teilw., 235/5, 235/8, 236/3 teilw., 236/6, 237/3 teilw., 237/6, 238/3 teilw., 238/6, 373/6, 373/8, 374/10, 374/14, 382/7, 382/8 der Flur 15 der Gemarkung Röbel.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ mit Stand Januar 2024 ist zusammen mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/322802/stadt-r%C3%B6bel.html) öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten

Montag und Dienstag

8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 – 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

Freitag

8.30 – 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Röbel, den 10.06.2024

gez. Radtke

Bürgermeister
(D.S.)