Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan „Jörgenbarg 1“ der Stadt Röbel/Müritz

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in der Sitzung am 04.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Jörgenbarg 1“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Übersichtskarte dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan „Jörgenbarg 1“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Weiterhin hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz in der Sitzung am 04.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Jörgenbarg 1“ der Stadt Röbel/Müritz gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich auf die Flurstücke 135/3, 135/4, 135/10, 135/12 sowie Teilflächen der Flurstücke 135/9, 135/11 und 48/1 der Flur 21, Gemarkung Röbel.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans „Jörgenbarg 1“ mit Stand Mai 2024 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/322802/stadt-r%C3%B6bel.html) öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten

Montag und Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 –-15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Röbel, den 10.06.2024

gez. Radtke
Bürgermeister (D.S.)