gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz M-V
| 1. | Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer: |
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| Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH * Wirtschaftsprüfungsgesellschaft * Steuerberatungsgesellschaft Gievitzer Straße 99 * 17192 Waren (Müritz) hat keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft gegeben. |
| 2. | Die Gesellschafterversammlung der TDG Rechlin mbH hat den Jahresabschluss am 29.04.2024 beschlossen. |
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| Ein Jahresüberschuss wurde in Höhe von 38.596,83 € für das Jahr 2022 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt. |
| 3. | Der Jahresabschluss 2022 einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis 09.07.2024 in Gebäude der Gemeinde Rechlin im Haus des Gastes und des Bürgers während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |
gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz M-V
| 1. | Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer: |
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| Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH * Wirtschaftsprüfungsgesellschaft * Steuerberatungsgesellschaft Gievitzer Straße 99 * 17192 Waren (Müritz) hat keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft gegeben. |
| 2. | Die Gesellschafterversammlung der WVG Rechlin mbH hat den Jahresabschluss am 29.04.2024 beschlossen. |
|
| Ein Jahresfehlbetrag wurde in Höhe von 12.418,81 € für das Jahr 2022 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt. |
| 3. | Der Jahresabschluss 2022 einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis 09.07.2024 in Gebäude der Gemeinde Rechlin im Haus des Gastes und des Bürgers während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. |