Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Röbel/Müritz zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
| Die Bilanzsumme beträgt | 2.772.926,78 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt | 19.342,66 € |
| Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | 19.342,66 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von | -134.495,29 € |
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren erreicht. Der Jahresüberschuss 2020 beträgt 114.390,22 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich auch unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren mit -67.337,71 € nicht erreicht werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 den Jahresabschluss geprüft und der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Röbel/Müritz zum 31. Dezember 2020 empfohlen.
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Röbel/Müritz. Der Jahresüberschuss beträgt 19.342,66 €.
Der Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Röbel/Müritz für das Haushaltsjahr 2020 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 23.06.2025 bis zum 08.07.2025 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.