Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Röbel/Müritz und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Röbel/Müritz zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt

Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss aus von

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren erreicht. Der Jahresüberschuss beträgt 5.217.572,69 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren ebenfalls mit 5.238.640,54 € erreicht werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 den Jahresabschluss geprüft und der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Röbel/Müritz zum 31. Dezember 2020 und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

Beschlussfassung vom 03.06.2025
  1. Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Röbel/Müritz. Der Jahresüberschuss beträgt 738.629,40 €.
  2. Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Röbel/Müritz uneingeschränkte Entlastung.

Der Jahresabschluss der Stadt Röbel/Müritz für das Haushaltsjahr 2020 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 23.06.2025 bis zum 08.07.2025 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

gez. Matthias Radtke
Bürgermeister