Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
sehr geehrte Gäste der Stadt Röbel/Müritz,
vom 18. Juli bis 20. Juli 2025 wird das 68. Seefest der Stadt Röbel/Müritz gefeiert. Für die Durchführung des Festes erweist es sich zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit als erforderlich, wie in den Vorjahren für einige Bereiche der Stadt straßenverkehrsrechtliche Einschränkungen vorzunehmen. Über die diesbezüglich vorgesehenen Regelungen möchte ich Sie hiermit mit der Bitte in Kenntnis setzen, sich auf diese einzustellen und auch Ihre Gäste rechtzeitig über diese zu informieren.
| 1. | Festplatz am Hafen |
Der Festplatz am Hafen wird in der Zeit von Sonntag, dem 13. Juli 2025, 18.00 Uhr, bis Montag, dem 21. Juli 2025, 18.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
| 2. | Marktplatz |
Der Marktplatz wird am Donnerstag, dem 17. Juli 2025, ab 9.00 Uhr für den Bühnenaufbau für Fahrzeuge aller Art bis zum Abbau am Montag, 21.07.2025 gesperrt.
| 3. | Kirchplatz (Bereich zwischen der Straße „Kirchplatz“ und Predigerstraße) |
Der Kirchplatz wird in der Zeit von Donnerstag, dem 17. Juli 2025, 11.00 Uhr, bis Dienstag, dem 22. Juli 2025, 8.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
| 4. | Bereich zwischen Pferdemarkt/Ecke Mühlenstraße und Ziegenmarkt |
Dieser Bereich wird in der Zeit von Freitag, dem 18. Juli 2025, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 20. Juli 2025, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Die Altstadt mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Straße der Deutschen Einheit/Ecke
Im Ort und dem Kreisverkehr in der Warener Chaussee kann am Freitag, dem 18. Juli 2025, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr noch mit Fahrzeugen über die Straße Achter de Muer erreicht und über diese Straße bzw. die Predigerstraße, Marktplatz, Roßstraße verlassen werden. Nach dem Neptunumzug gegen 15.00 Uhr ist eine Befahrung nicht mehr möglich.
| 5. | Warener Chaussee ab Kreisverkehr- Straße der Deutschen Einheit/ Ecke Im Ort |
Dieser Stadtbereich wird von Freitag, dem 18. Juli 2025, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 20. Juli 2025, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
| 6. | Pferdemarkt/Ecke Mühlenstraße-Marktplatz-Kirchplatz- Straße des Friedens - Straße der Deutschen Einheit |
Dieser Stadtbereich wird von Freitag, dem 18. Juli 2025, 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 20. Juli 2025, 21.00 Uhr, für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Hinweis für Fahrzeugführer, die sich mit ihren Kraftfahrzeugen bereits vor den o.a. „Sperrzeiten“ in den genannten Stadtbereichen befinden:
Während der o.a. Zeiten, in denen die genannten Stadtbereiche für Fahrzeuge aller Art gesperrt werden, wird in diesen Stadtbereichen ausnahmslos ein eingeschränktes Halteverbot bestehen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden durch gebührenpflichtiges Abschleppen geahndet.
| 7. | Große Stavenstraße, Kleine Stavenstraße, Achter de Muer |
Im Zeitraum von Freitag, dem 18. Juli 2025, 17.00 Uhr, bis Sonntag, dem 20. Juli 2025, 21.00 Uhr, werden diese Straßen in den Einfahrten von der Mühlenstraße als Sackgassen ausgewiesen, da in diesem Zeitraum von der Großen Stavenstraße und Achter de Muer eine Auffahrt über die Kleine Stavenstraße auf den Marktplatz bzw. auf die Straße des Friedens nicht möglich ist.
Ebenfalls wird in diesem Zeitraum die Einbahnstraßenregelung für die Große Stavenstraße aufgehoben werden, so dass diese Straße im genannten Zeitraum in beide Richtungen befahren werden kann.
| 8. | Seebadstraße ab Kreisverkehr- Seebadstraße/ Ecke Müritzpromenade |
Für diesen Straßenabschnitt wird für den Zeitraum von Freitag, dem 18. Juli 2025, 8.00 Uhr, bis Montag, dem 21. Juli 2025, 8.00 Uhr, die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden.
| 9. | Parkplätze |
Parkplätze stehen am Töpferwall, am Gotthunskamp (an der Therme und der Feuerwehr), in der Wiesenstraße und in der Seebadstraße zur Verfügung.
Ich danke für Ihr Verständnis, das Sie für die Realisierung der o.a. Maßnahmen aufbringen und wünsche Ihnen ein schönes Seefest 2025.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Anlage: Auszug Stadtplan mit Parkmöglichkeiten