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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Lärz über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Photovoltaikanlage Lärz-Krümmel“

der Gemeinde Lärz und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lärz hat am 01.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Photovoltaikanlage Lärz-Krümmel“ der Gemeinde Lärz beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich südöstlich des Ortsteils Krümmel, östlich der nach Buschhof führenden Kreisstraße MSE 17 und ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Ein Antrag auf Zielabweichung wurde am 23.06.2023 beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eingereicht. Es liegt ein Zielabweichungsbescheid vom 26.05.2025 vor.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung am 16.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaikanlage Lärz-Krümmel“ (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dazu ist der Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaikanlage Lärz-Krümmel“ der Gemeinde Lärz, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“

(https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/355548/l%C3%A4rz.html)

öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern

(https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung)

zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten

Montag

9.00 - 12.30 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

9.00 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es liegen noch keine umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen vor.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte des Bauleitplans. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Lärz, den 11.06.2026

gez. Lehmann

Bürgermeister

(D. S.)