Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer hat am 06.02.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Stuer Süd“ der Gemeinde Stuer für die Errichtung und Betreibung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage beschlossen.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Stuer Süd“ gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Neu Stuer, Flur 2, die Flurstücke 136, 180, 188, 196, 197, 198, 199 und 200. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 117 ha.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Stuer, den 05.06.2026
gez. Wenghöfer |
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Bürgermeister | (D. S.) |