Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Stuer über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Stuer Süd“ der Gemeinde Stuer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer hat am 06.02.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Stuer Süd“ der Gemeinde Stuer für die Errichtung und Betreibung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage beschlossen.

Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Stuer Süd“ gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Neu Stuer, Flur 2, die Flurstücke 136, 180, 188, 196, 197, 198, 199 und 200. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 117 ha.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Stuer, den 05.06.2026

gez. Wenghöfer

Bürgermeister

(D. S.)