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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Campingplatz Bad Stuer“ der Gemeinde Stuer

und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer hat am 03.07.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Campingplatz Bad Stuer“ der Gemeinde Stuer gem.§12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt und mit einer gestrichelten Linie umgrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Campingplatz Bad Stuer“ der Gemeinde Stuer wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer am 03.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.

Dazu ist der Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Campingplatz Bad Stuer“ in der Gemeinde Stuer, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“

(https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/404583/stuer.html)

öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern

(https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung)

zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten

Montag

9.00 - 12.30 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

9.00 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es liegen noch keine umweltrelevanten Stellungnahmen oder Informationen vor.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte des Bauleitplans. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Stuer, den 05.06.2026

gez. Wenghöfer

Bürgermeister

D. S.