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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/ Müritz im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/ Müritz hat in der Sitzung am 31.05.2022 die Aufstellung der 1 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Am Kirchenholz“ ist dem anliegenden flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Fläche von 8,5 ha und umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ und die einbezogenen Flurstücke der Flur 21, Gemarkung Röbel/ Müritz.

In der Sitzung am 06.06.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Röbel/ Müritz den Planentwurf mit Stand Januar 2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/ Müritz mit dem Entwurf und der Begründung

in der Zeit vom 17.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023

von jedermann im Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt (Zi. 3.2) während folgender Zeiten eingesehen werden:

Montag und Dienstag

08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch

08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag

08:30 - 12:30 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Des Weiteren kann der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes vom 17.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023 im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz, www.amt-roebel-mueritz.de, unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Am Kirchenholz“ soll im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Die dazu notwendigen Anwendungsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB liegen vor. Aufgrund der Vorprägung des Standortes bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB benannten Schutzgüter. Die 1. Änderung des Bebauungsplans begründet zu dem keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB durchgeführt. Die Aufforderung der vom Verfahren berührten Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB durchgeführt.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Röbel/Müritz, den 20.06.2023

gez. A. Sprick

(D.S.)

Bürgermeister
Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs