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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung des Flächennutzungsplanes bezugnehmend auf den Bebauungsplan „Turnplatz 2“ der Stadt Röbel/Müritz

hier:

Bekanntmachung Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz hat in der Sitzung am 06.06.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom März 2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich abgeschichteter Umweltbericht wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzngsplanes ist in der anliegenden Übersichtskarte mit einer gestrichelten Linie umgrenzt. Das Plangebiet ist gelegen südöstlich angrenzend an der Kreuzung Plauer Chaussee - Landesstraße L 24 Richtung Bollewick - Am Bahnhof und beinhaltet eine Fläche von etwa 1,43 ha mit den Flurstücken 401/10, 401/12, 401/13, 401/14, 402/6, 402/7, 402/8, 404/9, 404/17, 404/26, 419/14, 419/23 der Flur 14, Gemarkung Röbel.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom März 2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung einschließlich abgeschichteten Umweltbericht sowie der nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen

in der Zeit vom 17.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023

von jedermann im Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt (Zi. 3.2) während folgender Zeiten eingesehen werden:

Montag und Dienstag

08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Mittwoch

08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag

08:30 - 12:30 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Des Weiteren kann der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes vom 17.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023 im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz, www.amt-roebel-mueritz.de, unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.

Zusätzlich liegen nach Einschätzung der Stadt folgende wesentliche umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen sowie weitere Unterlagen im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Vorentwurf Stand Dezember 2022) mit aus:

  1. umweltrelevante Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

  2. Abgeschichteter Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)

Die Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Vorhabenstandort umfasst das Gelände des ehemaligen Betriebshofes im westlichen Randbereich der Stadt Röbel.

-

Die Fläche ist zu 46% bereits versiegelt und durch eine GRZ von 0,6 ohne Überschreitungen bis 60% begrenzt.

Hierzu liegen aus:

abgeschichteter Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

-

Auswirkungen durch Immissionen sind aufgrund der Schalltechnische Untersuchung, welche im B-Plan Verfahren untersucht wurden, nicht zu erwarten

Hierzu liegen aus:

abgeschichteter Umweltbericht zum Schutzgut Mensch

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Eingriff in die Vegetation und die Beeinträchtigung der vorkommenden Arten wurde auf Ebene des Bebauungsplanes berücksichtigt und kompensiert

-

Innerhalb des Plangebietes befinden sich Waldabstandsflächen, welche auf B-Plan Ebene berücksichtigt wurden

Hierzu liegen aus:

abgeschichteter Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Stellungnahme der Landesforst Wredenhagen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Im Geltungsbereich ist die Schutzwürdigkeit des Bodens als gering bewertet.

-

Der Standort ist durch langjährige extensive Nutzung als leicht anthropogen vorbelastet eingestuft.

-

Innerhalb des Plangebietes befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche

-

Die Bodenversiegelung wird auf das notwendige Maß beschränkt

Hierzu liegen aus:

abgeschichteter Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft

-

Liegt im Bereich der zwei Klimagebiete des mittelmecklenburgischen Großseen- und Hügellandes sowie des ostmecklenburgischen Kleinseen- und Hügellandes.

-

Der gutachterlichen Landschaftsrahmenplan Mecklenburgische Seenplatte sagt aus, dass das Klima durch stärker kontinentale Einflüsse geprägt ist

Hierzu liegen aus:

abgeschichteter Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Oberflächengewässer oder verrohrte Gewässer II. Ordnung

-

Der Geltungsbereich befindet sich außerhalb einer Trinkwasserschutzzone

-

Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 bis 10 m

-

Das Grundwasser im Plangebiet ist gegen die flächenhaft eindringenden Schadstoffe hoch geschützt.

Hierzu liegen aus:

abgeschichteter Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Stellungnahme des Eigenbetrieb „Müritz-Elde-Wasser“ Amt Röbel-Müritz (aus dem B-Plan Verfahren)

Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Durch die Vorprägung des Standortes hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung

-

eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist aufgrund der bestehenden Vorbelastung und das Anlegen einer heimischen Hecke in Richtung Südwesten nicht zu erwarten

Hierzu liegen aus:

abgeschichteter Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

keine

Hierzu liegen aus:

abgeschichteter Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz vorgebracht bzw. abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Röbel/Müritz, den 20.06.2023

gez. A. Sprick

(D.S.)

Bürgermeister
Anlage:

Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs