hier: | Bekanntmachung Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz |
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz hat in der Sitzung am 06.06.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom März 2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich abgeschichteter Umweltbericht wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzngsplanes ist in der anliegenden Übersichtskarte mit einer gestrichelten Linie umgrenzt. Das Plangebiet ist gelegen südöstlich angrenzend an der Kreuzung Plauer Chaussee - Landesstraße L 24 Richtung Bollewick - Am Bahnhof und beinhaltet eine Fläche von etwa 1,43 ha mit den Flurstücken 401/10, 401/12, 401/13, 401/14, 402/6, 402/7, 402/8, 404/9, 404/17, 404/26, 419/14, 419/23 der Flur 14, Gemarkung Röbel.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom März 2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung einschließlich abgeschichteten Umweltbericht sowie der nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen
in der Zeit vom 17.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023
von jedermann im Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt (Zi. 3.2) während folgender Zeiten eingesehen werden:
| Montag und Dienstag | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:30 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).
Des Weiteren kann der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes vom 17.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023 im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz, www.amt-roebel-mueritz.de, unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen nach Einschätzung der Stadt folgende wesentliche umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen sowie weitere Unterlagen im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Vorentwurf Stand Dezember 2022) mit aus:
umweltrelevante Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Abgeschichteter Umweltbericht (Bestandteil der Begründung)
Die Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz vorgebracht bzw. abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz unberücksichtigt bleiben können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Röbel/Müritz, den 20.06.2023
gez. A. Sprick | (D.S.) |
Bürgermeister | |
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs