Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz hat in ihrer Sitzung am 22. Juni 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Schwarz für die Schöffenwahl 2023 beschlossen.
Entsprechend § 36 Abs. 3 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gebe ich hiermit bekannt, dass die vorgenannte Vorschlagsliste in der Zeit vom 11. Juli 2023 bis 18. Juli 2023 während der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung des Amtes Röbel-Müritz, im Ordnungsamt, Zimmer 206, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, zu jedermanns Einsicht ausliegt.
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr |
| 13.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08.00 Uhr - 12.30 Uhr |
| 13.30 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr |
Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.