Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- u. Bodenverbandes "Müritz" der Gemeinde Südmüritz vom 30.01.2020

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) v. 16.05.2024, der §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12.04.2005, in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz vom 30.04.2025 nachfolgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Gebührensatzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes “Müritz“ der Gemeinde Südmüritz vom 30.01.2020 wird wie folgt geändert:

Im § 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz werden die Absätze 1 und 3 wie folgt neu gefasst:

(1) Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch den Absatz 3 nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke gemäß Stand des „Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS)“.

(3) Der Gebührensatz beträgt für

a)

Gebäude(neben)- u. Freiflächen

19,69 Euro/

je angefangene 0,5 ha

b)

Straßen - u. Wegeflächen

19,69 Euro/

je angefangene 0,5 ha

c)

Acker, Grünland, Unland, Brachland, Garten, Wald u. ä. (beitragspflichtige Fläche o. Zu- u. Abschläge)

5,44 Euro/

je angefangene 0,5 ha

d)

Wasserflächen

3,07 Euro/

je angefangene 0,5 ha

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Schröder
Bürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.