Übersichtsplan Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Einschließungsplanes Nr. 01 "Windpark Krümmel" der Gemeinde Lärz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lärz hat am 04.06.2026 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 01 „Windpark Krümmel“ der Gemeinde Lärz beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 01 „Windpark Krümmel“ der Gemeinde Lärz ist im beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lärz, den 19.06.2026