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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung einer öffentlichen Straße (Am Findling) in der Gemeinde Altenhof

Verfügung der Gemeinde Altenhof

Mit Beschluss der Gemeindevertretung Altenhof vom 28.05.2026 (Beschlussvorlage- Nr. 01-2026-004) verfügt die Gemeinde Altenhof nachfolgende Straßenwidmung: „Die Gemeindevertretung Altenhof widmet gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg–Vorpommern (StrWG M-V) die Flurstücke 159, 152 und 154/2 der Flur 6 in der Gemarkung Altenhof dem öffentlichen Verkehr.

Die benannten Flurstücke sind auf dem beiliegendem Lageplan blau gekennzeichnet.“

Die Straße wird entsprechend § 3 Abs. 3a StrWG M-V als Ortsstraße eingestuft und im Straßenverzeichnis der Gemeinde Altenhof unter der laufenden Nummer 20 mit der Bezeichnung „Am Findling“ geführt.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Altenhof.

Die oben aufgeführte Verfügung wird hiermit gemäß § 7 Abs. 2 StrWG M-V öffentlich bekanntgemacht.

Der oben aufgeführte Beschluss der Gemeinde Altenhof einschließlich seiner Anlagen kann während der Sprechzeiten in der Amtsverwaltung Röbel/Müritz eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

im Auftrag