Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 14/2026
Aus der Stadt und den Gemeinden wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neues aus der Gemeinde Bütow

Karchow

Bütow

Unsere Bestattungskultur wird vielfältiger

 

 

Viele Familien sind davon betroffen, dass die Kinder aus verschiedenen Gründen nicht mehr Ihren Lebensmittelpunkt in unserer Gemeinde haben. Daraus folgt, dass eine regelmäßige Grabpflege kaum oder nicht realisierbar ist. Auf der anderen Seite möchten viele aber auch den örtlichen Friedhof nutzen. Hier wird ein Stück Dorfgeschichte deutlich, wenn durch die Innschriften auf den Gedenktafeln an die Verstorbenen erinnert wird. Um eine Bestattungsmöglichkeit auf unseren Friedhöfen ohne Pflegeaufwand zu ermöglichen, hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Massow (Friedhofsträger) auf den Friedhöfen in Bütow und Karchow auf beiden Friedhöfen mit den Gemeinschaftsgrabanlagen eine endsprechende Möglichkeit geschaffen. Diese Gemeinschaftsgrabanlagen wurden pflegearm als Rasengrabanlagen angelegt. Die Kosten für die Grabanlagen selbst wurden von der Gemeinde getragen. Auf beiden Friedhöfen sind die Gemeinschaftsgrabanlagen für jeweils 25 Grabstellen ausgelegt. Für jede Grabstelle erfolgt die Anbringung einer Gedenktafel in einer Größe von B/H ca. 30/20 cm. Die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten müssen lediglich die Kosten für die Gravuren auf den angebrachten Granitgedenkplatten tragen. Die Kosten für die jeweilige Grabstelle bleiben davon unberührt und werden laut Friedhofsgebührenordnung vom Friedhofsträger erhoben. Die Friedhofsgebührensatzung wird gerade neu kalkuliert. Sie finden Sie danach auf der Website der Kirchengemeinde unter https:// www.kirche-mv.de/massow.

Folgende Bestattungsarten sind in der Gemeinschafts-Grabanlage zugelassen.

a)

Feuerbestattung in einer Urne

b)

Erdbestattung in einem Holzsarg

Das Nutzungsrecht an Grabstätten in der Gemeinschaftsgrabanlage ist nur für zu bestattende Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bütow hatten. Personen, die alters- oder pflegebedingt ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde verlassen mussten, sind jedoch zur Nutzung einer Grabstelle berechtigt. Im Zweifelsfall entscheidet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Für die Errichtung der Grabanlagen haben wir im Steinmetzbetrieb Tom Nitz aus Röbel einen kompetenten Partner gefunden, welcher auch Ansprechpartner für die Gravuren auf den Granitgedenkplatten ist.

Manfred Semrau & Gisela Zopf