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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Bütow über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow hat am 18.05.2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt und mit einer gestrichelten Linie umgrenzt.

Dazu liegen der Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow, bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit Umweltbericht, vom

13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026

auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/553321/b%C3%BCtow.html ) öffentlich einzusehen.

Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern

(https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten

Montag

9.00 – 12.30 Uhr

Dienstag 

8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag 

9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

Freitag

9.00 – 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind während der öffentlichen Auslegung verfügbar: Informationen zum Artenschutz, zum Immissionsschutz, zu Altlasten und zum Bodenschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, zum Gewässerschutz, zum Landschaftsbild und zu Eingriffen in Natur und Landschaft.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte des Bauleitplans. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Bütow, den 29.06.2026

gez. Neumann
Kommissarischer Bürgermeister