| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer hat in der Sitzung am 30.11.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Westlich der Warschauer Straße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Weiterhin hat die Gemeinde Stuer am 04.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans der Gemeinde Stuer umfasst eine Fläche von etwa 52,3 ha und erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 187, 192, 201, 202, 203 und 204 sowie auf das Flurstück 184 der Flur 2 in der Gemarkung Neu Stuer.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Westlich der Warschauer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, mit Stand Juli 2023 mit der Begründung in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:
| montags | 08.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr |
| dienstags | 08.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr |
| mittwochs | 08.30 bis 12.30 Uhr |
| donnerstags | 08.30 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| freitags | 08.30 bis 12.30 Uhr |
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz während der Auslegung auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Westlich der Warschauer Straße“ der Gemeinde Stuer vorgebracht werden. Diese werden in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Stuer, den 13.07.2023
gez. Wenghöfer | (D.S.) |
Bürgermeister | |