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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Bollewick

über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick hat am 13.07.2023 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ beschlossen. Der geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ ist in der Übersichtskarte dargestellt. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Weiterhin wird kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt und es erfolgen keine Angaben zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick in der Sitzung am 13.07.2023 den geänderten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ gebilligt und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der geänderte Entwurf der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 04, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, liegen vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten

Montag und Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ ist zusätzlich gem. § 4a Abs. 4 BauGB während der Auslegung auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ öffentlich einzusehen.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Bollewick, den 14.07.2023

gez. Styskal

(D. S.)

Bürgermeisterin