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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Eldetal

über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07 „Photovoltaikanlage westlich der Ortslage Wredenhagen“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat am 11.11.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07 „Photovoltaikanlage westlich der Ortslage Wredenhagen“ beschlossen. Mit Beschluss vom 20.04.2023 wurde eine Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.

Der Geltungsbereich befindet sich westlich der Ortslage Wredenhagen und ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07 „Photovoltaikanlage westlich der Ortslage Wredenhagen“ wurde ein Zielabweichungsverfahren beantragt. Mit Bescheid vom 03.07.2023 liegt eine Zustimmung vor.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.

Dazu liegen der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07 „Photovoltaikanlage westlich der Ortslage Wredenhagen“ der Gemeinde Eldetal (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) sowie der Vorentwurf der Begründung vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten

Montag u. Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es liegen noch keine umweltrelevanten Stellungnahmen oder Informationen vor.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 mit Begründung sind zusätzlich gem. § 4a Abs. 4 BauGB während der Auslegung auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ öffentlich einzusehen.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eldetal, den 17.07.2023

gez. Pitann

(D. S.)

Bürgermeister