Mit Beschluss der Gemeindevertretung Leizen vom 06.06.2024 (Beschlussvorlage Nr. 13-2024-011) verfügt die Gemeinde Leizen nachfolgende Straßenwidmung:
„Die Gemeinde Leizen widmet gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg–Vorpommern (StrWG M-V) die Flurstücke 188/8 und 188/10 der Flur 3 in der Gemarkung Leizen dem öffentlichen Verkehr. Die benannten Flurstücke sind auf dem beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.“
Die Straße wird entsprechend § 3 Abs. 3a StrWG M-V als Ortsstraße eingestuft und im Straßenverzeichnis der Gemeinde Leizen unter der laufenden Nummer 16 mit der Bezeichnung „Kirchstraße“ geführt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Leizen. Die oben aufgeführte Verfügung wird hiermit gemäß § 7 Abs. 2 StrWG M-V öffentlich bekanntgemacht.
Der oben aufgeführte Beschluss der Gemeinde Leizen einschließlich seiner Anlagen kann während der Sprechzeiten in der Amtsverwaltung Röbel/Müritz eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.