Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) v. 16.05.2024, der §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12.04.2005, in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer vom 03.07.2025 2025 nachfolgende Satzung erlassen:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes “Müritz“ der Gemeinde Stuer vom 26.11.2015 wird wie folgt geändert:
Im § 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz werden die Absätze 1 und 3 wie folgt neu gefasst:
(1) Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch den Absatz 3 nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke gemäß Stand des „Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS)“.
| (3) Der Gebührensatz beträgt für | ||
| a) | Gebäude(neben)- u. Freiflächen | 39,38 Euro/ha |
| b) | Straßen - u. Wegeflächen | 39,38 Euro/ha |
| c) | Acker, Grünland, Unland, Brachland, Garten, Wald u. ä. (beitragspflichtige Fläche o. Zu- u. Abschläge) | 10,88 Euro/ha |
| d) | Wasserflächen | 6,13 Euro/ha |
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Stuer, d. 03.07.2025
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.