Mit Beschluss der Stadtvertretung Röbel/Müritz vom 03.06.2025 (Beschlussvorlage-Nr. 25-2025-013) verfügt die Stadt Röbel/Müritz nachfolgende Straßenwidmung:
„Die Stadt Röbel/Müritz widmet gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg–Vorpommern (StrWG M-V) das Flurstück 4/3 der Flur 6 in der Gemarkung Röbel/Müritz dem öffentlichen Verkehr. Das benannten Flurstücke ist auf dem beiliegenden Lageplan blau gekennzeichnet.“
Die Straße wird entsprechend § 3 Abs. 3a StrWG M-V als Ortsstraße eingestuft und im Straßenverzeichnis der Stadt Röbel/Müritz unter der laufenden Nummer 47 mit der Bezeichnung „Mühlenstraße“ geführt. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Röbel/Müritz. Die oben aufgeführte Verfügung wird hiermit gemäß § 7 Abs. 2 StrWG M-V öffentlich bekanntgemacht. Der oben aufgeführte Beschluss der Stadtvertretung Röbel/Müritz einschließlich seiner Anlagen kann während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Röbel/Müritz eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz erhoben werden.