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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Stuer und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stuer zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt

Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss aus von

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von negativen Vorträgen aus Vorjahren nicht erreicht. Es besteht ein Fehlbetrag von -23.209,42 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren mit 210.820,03 € erreicht werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2025 den Jahresabschluss geprüft und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stuer zum 31. Dezember 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

Beschlussfassung vom 03.07.2025

1.

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Gemeinde Stuer. Der Jahresüberschuss beträgt 40.758,12 €.

2.

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Stuer uneingeschränkte Entlastung.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Stuer für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 21.07.2025 bis zum 05.08.2025 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

gez. Wenghöfer
Bürgermeister