Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat mit Beschluss vom 30.09.2025 das förmliche Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Sondergebiet Einkaufszentrum Mirower Straße / Am Mühlentor“ eingeleitet.
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in der Sitzung am 23.06.2026 den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "Sondergebiet Einkaufszentrum Mirower Straße / Am Mühlentor“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst in der Gemarkung Röbel, Flur 7 die Flurstücke 40/13, 40/15, 40/16, 40/31, 40/32, 40/72, 40/73, 40/81, 70/1, 70/2, 71/1, 71/3, 71/4, 71/6, 71/7, 71/8, 85/2 tlw., 88/2, 88/3, 95/1, 97, 98, 100/2, 100/3, 102/4, 114/31, 114/38, 114/44, 114/49, 114/51, 114/64, 114/65, 145/2 tlw., 147/1 und 148/1. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Beschluss über die Billigung des Entwurfes sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der von der Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, sowie die dazugehörige Begründung werden in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter: https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/322802/stadt-röbel.html veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann):
| Montag | 9.00 - 12.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.30 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bauamt des Amtes Röbel-Müritz vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Röbel/Müritz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Röbel/Müritz, den 06.07.2026
gez. Radtke |
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Bürgermeister | (D.S.) |