Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.07.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 542.200 EUR | 532.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 682.100 EUR | 644.800 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -126.400 EUR | -98.700 EUR |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 456.100 EUR | 446.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 552.900 EUR | 515.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -96.800 EUR | -68.400 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 67.000 EUR | 54.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 207.900 EUR | 2.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -140.900 EUR | 52.400 EUR |
festgesetzt.
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden in Höhe von 45.610 Euro für das Jahr 2025 und 44.660 Euro für das Jahr 2026 veranschlagt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,55 (2025) und 0,55 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Gemäß § 14 der GemHVO - Doppik können Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushaltes für deckungsfähig erklärt werden. Das gilt auch für entsprechende Auszahlungen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Jahresergebnisses führen.
Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -176.565 EUR | -275.265 EUR |
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| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 244.042 EUR | 175.642 EUR |
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| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.303.957 EUR | 1.205.257 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Stuer (Hebesatzsatzung) wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 | |
| 1. | Grundsteuer | |||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 255 v. H. | 255 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 351 v. H | 351 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 330 v. H | 330 v. H. | |
Stuer, den 03.07.2025