Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.05.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.131.000 EUR | 1.030.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.195.900 EUR | 1.116.300 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -12.000 EUR | -60.100 EUR |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 943.500 EUR | 969.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.036.600 EUR | 957.600 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -93.100 EUR | 11.800 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 678.900 EUR | 104.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 609.700 EUR | 0 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 69.200 EUR | 104.400 EUR |
festgesetzt.
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 94.300 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 96.900 Euro veranschlagt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,602 (2025) und 1,602 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Gemäß § 14 der GemHVO – Doppik können Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushaltes für deckungsfähig erklärt werden. Das gilt auch für entsprechende Auszahlungen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Jahresergebnisses führen.
Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden.
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 5.057 EUR | -55.043 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 68.117 EUR | 79.917 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.880.607 EUR | 2.820.507 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lärz (Hebesatzsatzung) wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 329 v. H. | 329 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 465 v. H. | 465 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 381 v. H. | 381 v. H. | |
Lärz, den 15.05.2025