Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gotthun zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
| Die Bilanzsumme beträgt | 3.403.947,88 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt | 50.677,56 € |
| Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | 73.721,22 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss aus von | 112.699,13 € |
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von negativen Vorträgen aus Vorjahren nicht erreicht. Es besteht ein Fehlbetrag von -305.000,72 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren mit 205.548,34 € erreicht werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2025 den Jahresabschluss geprüft und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gotthun zum 31. Dezember 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.
Beschlussfassung vom 17.07.2025
| 1. | Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Gemeinde Gotthun. |
| 2. | Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Gotthun uneingeschränkte Entlastung. |
Der Jahresabschluss der Gemeinde Gotthun für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 04.08.2025 bis zum 19.08.2025 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.