Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow hat in der Sitzung am 02.07.2026 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 03 „Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost“ gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 2,5 ha und ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 236 und 54 der Flur 5 der Gemarkung Sietow.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03 „Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), der Begründung und des Umweltberichts mit Anlagen in der Frist vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/817008/sietow.html veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes in der Amtsverwaltung Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 bis 12.30 Uhr |
| Dienstag | 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 bis 12.30 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen wesentliche umweltbezogene Informationen zu den Themen Mensch und Gesundheit, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vor.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans.
Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Sietow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden.
Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sietow, den 22.07.2026