Die Verwaltung des Amtes Röbel-Müritz weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass eine Überprüfung der gemeldeten Hunde vorgenommen wird.
Der aktuelle Hundebestand der Stadt Röbel/Müritz sowie in den amtsangehörigen Gemeinden wird in den nächsten Wochen von beauftragten Personen überprüft. Dies können Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Mitglieder der Stadt- oder Gemeindevertretung und Ortsteilvertreter sein. Die Hundehalter/innen haben den beauftragten Personen Auskunft über ihre Vierbeiner zu erteilen. Nach Maßgabe der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Amtsbereich der Hundesteuer. Die Stadtverwaltung gibt für die Stadt Röbel/Müritz sowie für die Gemeinde Rechlin Hundemarken zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes aus. Für die restlichen amtsangehörigen Gemeinden werden keine Hundemarken ausgegeben.
Alle Hundebesitzer/innen, die der Meldepflicht bis jetzt nicht nachgekommen sind, werden gebeten, dies bis spätestens 30.09.2024 nachzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Hundebesitzer/innen, die der Meldepflicht nicht nachkommen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die Nichteinhaltung der Anzeigepflicht mit einem Bußgeld geahndet. Anmeldeformulare und Auskünfte erhalten Sie im Amt für Finanzen im Bereich Steuern (Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, Tel. 039931/80-227, -228, -229).
Röbel/Müritz, den 08.08.2024