Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stuer hat am 25.07.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Tierschutzzentrum Stuer“ der Gemeinde Stuer beschlossen.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Tierschutzzentrum Stuer“ gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Stuer, Flur 4, die Flurstücke 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 141, 142, 143, 144 (teilweise), 145/1, 145/2, 148, 226. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 54,17 ha.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Stuer, den 01.08.2024