Die Stadt hat gem. § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Bericht enthält Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die finanzielle und wirtschaftliche Lage sowie weitere Angaben (vgl. § 73 Abs. 3 KV M-V). Der Beteiligungsbericht wurde der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt und liegt zur Einsichtnahme vom 18.08.2025 - 02.09.2025 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz öffentlich aus.