Gemeinde Leizen 2024 2025
Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.04.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 941.600 EUR | 842.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 999.800 EUR | 907.500 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -34.300 EUR | -41.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 917.800 EUR | 818.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 923.900 EUR | 831.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -6.100 EUR | -13.300 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 56.300 EUR | 72.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 100.100 EUR | 25.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -43.800 EUR | 47.500 EUR |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden in Höhe von 91.780 Euro (2024) und 81.860 (2025) veranschlagt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. | 300 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 350 v. H. | 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 350 v. H. | 350 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,45 (2024) und 1,45 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Gemäß § 14 der GemHVO – Doppik können Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushaltes für deckungsfähig erklärt werden. Das gilt auch für entsprechende Auszahlungen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Jahresergebnisses führen.
7. Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
8. Ansätze für laufende Aufwendungen und für laufende Auszahlungen eines Teilhaushaltes können bei einem ausgeglichenen Haushalt ganz oder teilweise übertragen werden, soweit der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr dennoch erreicht werden kann.
9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen sind übertragbar, auch wenn der Haushalt im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen ist oder der Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr nicht erreicht werden kann. Die Übertragungen sind auf das Notwendige zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.
10. Ansätze für Aufwendungen und laufende Auszahlungen eines Teilhaushaltes sind übertragbar, soweit hinsichtlich der Ansätze im Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden oder sie in sonstiger Weise gebunden sind.
Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden.
Nachrichtliche Angaben:
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| 2024 | 2025 |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 5.506 EUR | -36.094 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 199.447 EUR | 186.147 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.944.996 EUR | 2.903.396 EUR |
Leizen, den 22.07.2024
Die rechtsaufsichtliche Entscheidung zur Haushaltssatzung 2024/2025 wurde am 22.07.2024 mit folgenden Einschränkungen für das Haushaltsjahr 2025 erteilt: