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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Absage der Wahl Sietow

 

 


Amt Röbel-Müritz

Die Gemeindewahlleiterin

Bekanntmachung – Absage der Wahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin / zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Sietow am 20. September 2026

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2026 festgestellt, dass kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist. Gemäß § 67 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) wählt die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, wenn kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Für diese Wahl findet § 40 Absatz 1 Satz 2 bis 5 der Kommunalverfassung M-V Anwendung mit der Maßgabe, dass in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ein Mitglied der Vertretung zu wählen ist. Ein Wahlvorschlagsverfahren nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V findet nicht statt.

Aus diesem Grund sage ich die Wahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin / zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Sietow am 20. September 2026 ab.

Röbel/Müritz, d. 19. August 2026