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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg

Landesamt für Ländliche

Entwicklung, Landwirtschaft

und Flurneuordnung

Bodenordnung

Referat B2 – Ländliche Neuordnung

Schlussfeststellung

Im

Bodenordnungsverfahren Halenbeck

Verf.-Nr. 4003F

wird hiermit gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:

  1. Die Ausführung des Bodenordnungsplanes und seines Nachtrags ist bewirkt.

  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in dem Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

  3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen vor.

Der Bodenordnungsplan und die hierzu ergangenen Nachträge sind in allen Teilen ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die in dem Bodenordnungsplan und in seinen Nachträgen genannten Beteiligten übergegangen. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Fehrbelliner Str. 4 e, 16816 Neuruppin Widerspruch erhoben werden.

Prenzlau, den 14.08.2023

Im Auftrag

Dieses Dokument wurde am 14.08.2023 durch Matthias Benthin im elektronischen Dokumenten- und Vorgangsbearbeitungssystem VISkompakt des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg schlussgezeichnet.