Landesamt für Ländliche
Entwicklung, Landwirtschaft
und Flurneuordnung
Bodenordnung
Referat B2 – Ländliche Neuordnung
Im
Bodenordnungsverfahren Freyenstein
Verf.-Nr. 4001M
wird hiermit gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes und seiner Nachträge ist bewirkt.
Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in dem Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen vor.
Der Bodenordnungsplan und die hierzu ergangenen Nachträge sind in allen Teilen ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die in dem Bodenordnungsplan und in seinen Nachträgen genannten Beteiligten übergegangen. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Fehrbelliner Str. 4 e, 16816 Neuruppin Widerspruch erhoben werden.
Prenzlau, den 14.08.2023
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde am 14.08.2023 durch Matthias Benthin im elektronischen Dokumenten- und Vorgangsbearbeitungssystem VISkompakt des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg schlussgezeichnet.