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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hybridpark Bütow“ der Gemeinde Bütow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow hat am 24.07.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hybridpark Bütow“ für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Bereich des bestehenden Windparks Bütow-Zepkow beschlossen.

Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hybridpark Bütow“ gelten soll, ist im beiliegenden Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Bütow, Flur 3, Teile der Flurstücke 26, 27, 40/2, 45/3 und 45/7.

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hybridpark Bütow“ wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bütow, den 04.09.2025

gez. Semrau

Bürgermeister

(D. S.)