Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.08.2026 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 571.500 EUR | 601.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 787.900 EUR | 755.900 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -203.400 EUR | -139.500 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 544.900 EUR | 575.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 708.500 EUR | 676.500 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -163.600 EUR | -101.200 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 83.700 EUR | 72.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 95.000 EUR | 80.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -11.300 EUR | -7.300 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden in Höhe von 54.490 Euro (2026) und 57.530 Euro (2027) beansprucht.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,308 (2026) und 0,308 (2027) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Gemäß § 14 der GemHVO – Doppik können Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushaltes für deckungsfähig erklärt werden. Das gilt auch für entsprechende Auszahlungen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Jahresergebnisses führen.
Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -214.949 EUR | -354.449 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 383.765 EUR | 282.565 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.941.320 EUR | 2.801.820 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Gotthun (Hebesatzsatzung) wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 233 v. H. | 233 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 312 v. H. | 312 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 320 v. H. | 320 v. H. | |
Gotthun, den 25.08.2026