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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Info Abgabenbescheid 2024.rtf

für die Stadt Röbel/Müritz und die Gemeinden des Amtes Röbel-Müritz:

Altenhof, Bollewick, Buchholz, Bütow, Eldetal, Fincken, Gotthun, Groß Kelle, Kieve, Lärz, Leizen, Melz, Priborn, Rechlin, Schwarz, Sietow, Stuer und Südmüritz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wieder liegt ein Jahreswechsel hinter uns und auch für 2024 gilt:

Bitte vergessen Sie nicht bis zum 1. Fälligkeitstermin am 15. Februar, die erste Rate der Steuern und Abgaben zu entrichten. In einigen Gemeinden wurden die Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer neu beschlossen. In diesen Gemeinden erhalten alle Steuerpflichtige einen neuen Bescheid.

Sollten Sie bis Ende Februar 2024 keinen neuen Bescheid für 2024 erhalten haben:

Der Abgaben-Veranlagungsbescheid, den Sie zuletzt erhalten haben, ist ein Dauerbescheid und gilt unverändert weiter!

Geben Sie bitte bei allen Zahlungen, Überweisungen oder Nachfragen Ihr vollständiges Personenkonto an. Falls Sie ab diesem Jahr Ihre Steuern und Abgaben abbuchen lassen möchten, finden Sie im Anschluss an diesen Artikel einen Vordruck für eine Einzugsermächtigung, das Formular: SEPA- Lastschriftmandat.

Bei der Gebühr Wasser- und Bodenverband erfolgt für die restlichen Gemeinden die Umstellung der Gebührenpflicht auf den Grundstückseigentümer. Bestehende Pachtverhältnisse werden bei der Erhebung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren nicht mehr berücksichtigt. Bei der Gebührenerhebung für die Einzugsgebiete der Schöpfwerke und Deichflächen (Abgabearten ab 241), haben sich entsprechend der Hebesatzänderungen der Wasser- und Bodenverbände die Gebühren für einige Schöpfwerke ab 2024 wieder geändert.

Falls Sie Ihr Grundstück ganz oder teilweise im Jahr 2023 verkauft, verschenkt oder überlassen haben, senden Sie bitte eine Kopie des Vertrages und der Grundbucheintragung an das Amt Röbel-Müritz, Amt für Finanzen, Marktplatz 1 in 17207 Röbel/Müritz.

Zur Hundesteuer: Denken Sie bitte daran, die Anschaffung eines Hundes innerhalb von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Rasse und des Alters im Amt anzumelden. Das Gleiche gilt für eine Abmeldung. Steuerpflichtig wird ein Hund ab dem Alter von vier Monaten. Die Formulare: Hundesteueranmeldung/Hundesteuerabmeldung finden Sie als Anlagen zu diesem Artikel.

Ein Hinweis für alle Zweitwohnungsinhaber:

Entsprechend § 7 der Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden: Eldetal, Fincken, Kieve, Stuer, Lärz, Rechlin, Schwarz und der Stadt Röbel/M. ist jeder Inhaber im Gebiet der o.g. Gemeinden und der Stadt Röbel/M. verpflichtet, seine Zweitwohnung innerhalb einer Woche anzuzeigen. Alle Formulare finden Sie auch auf unserer Webseite: www. amt-roebel-mueritz.de unter Verwaltung > Formulare.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben oder eine Zweitschrift benötigen, stehen Ihnen

Frau Spät • 039931/80228, Frau Wernecke • 039931/80229 und Frau Claußen • 039931/80227 gern zur Verfügung.

Amt Röbel-Müritz
Amt für Finanzen