Gemäß § 1 Abs. 4 des Kommunalprüfungsgesetzes obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und 8 KPG die Prüfung des Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmung haben wir den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss – unter Einbeziehung des Rechnungswesens der Gemeinde Schwarz für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 GemHVO-Doppik wurden von der Verwaltung des Amtes Röbel-Müritz unter der Gesamtverantwortung des Kämmerers erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbeziehung des Rechnungswesens abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des § 3a KPG vorgenommen.
Die Prüfung haben wir so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt wurden.
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Amtes Röbel-Müritz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Die Prüfung umfasste stichprobenweise die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Verwaltung des Amtes Röbel-Müritz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.
Röbel/Müritz, den 16.11.2023
Vorsitzende Rechnungsprüfungsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss