Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Eigentümer der Flurstücke 21/10 (Fläche 401 m²) und 21/11 (Fläche 2 m²) im Flur 3 der Gemarkung Röbel. Beide Flurstücke sind Bestandteil des ehemaligen Areals des Gaswerk Röbel. Das Staatliche Bau- u. Liegenschaftsamt Neubrandenburg verwaltet - im Auftrag des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern - diese landeseigenen Flurstücke.
Das ehemalige Gaswerk Röbel war im Wesentlichen auf den heutigen städtischen bzw. kommunalen Flurstücken 20/4, 20/5, 31/30, 21/34 errichtet, welche sich entlang den Straßen „Töpferwall“ und „Mühlentor“ erstrecken.
Bis in das Jahr 1969 wurde in der Stadt Röbel Stadtgas aus der Verbrennung von Steinkohle produziert und in Gasbehältern (Gasometer Nr. 1 u. Nr. 2) gespeichert. Ab 1970 bis zum Jahr 2000 dienten die Gasbehälter für die Straßenverwaltung zur Lagerung von Lauge für den Winterdienst. Die Gasometer standen auf den beiden heutigen landeseigenen Flurstücken, d.h. im Hofbereich von Wohnhaus „Mühlentor 2 a“. Bereits im Jahr 2000 fand der Rückbau beider Gasometer statt, der übrigen Gebäude und baulichen Anlagen des Gaswerks in 2010/11. Folgend errichtete die Stadt Röbel auf Teilen ihrer Flurstücke des ehemaligen Gaswerks eine öffentliche Parkplatzanlage. In den letzten Jahren führte das Land M-V auf beiden landeseigenen Flurstücken mehrere Phasen von Altlastenuntersuchungen durch, um vermutete Restkontaminationen im Boden u. Grundwasser nachweisen o. ausschließen zu können. Im Ergebnis bestätigten sich lokal begrenzte gaswerkstypische Kontaminationen in Boden u. Grundwasser.
Das Finanzministerium M-V wie auch die zuständige Umweltbehörde empfahlen auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Altlastenuntersuchung den schadstoffbelasteten Boden im Bereich des südlich gelegenen ehem. Gasometers Nr. 2 (Grundfläche ca. 200 m², Ausbautiefe bis 2 m unter Geländeoberkante) auszuheben und fachgerecht einer Entsorgung zuzuführen. Das Staatliche Bau- u. Liegenschaftsamt Neubrandenburg erhielt hierauf den Auftrag diese kleinräumige Sanierungsmaßnahme zeitnah durchzuführen.
Es ist geplant die Sanierungsmaßnahme im März/April 2025 auszuführen. Notwendige Vorleistungen wie Baufeldfreimachung/Baumfällungen, Beweissicherungsverfahren an Gebäuden werden im Januar 2025 realisiert. Die Zuwegung zu den landeseigenen Flurstücken erfolgt über den öffentlichen Parkplatz. Die reine Bauzeit wird mit zwei bis drei Wochen abgeschätzt.
Anlage
Anlage 1 – Lageplan Flurstücke