Die Stadt hat gem. § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Bericht enthält Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung sowie weitere Angaben (vgl. § 73 Abs. 3 KV M-V). Der Beteiligungsbericht 2020 wurde der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt und liegt zur Einsichtnahme vom 02.10.2023 – 19.10.2023 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz öffentlich aus.
Die Beteiligungsberichte 2021 und 2022 wurden noch nicht aufgestellt, da die geprüften Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes MüritzTherme noch nicht vorliegen.