Sie suchen eine interessante Ausbildung in Röbel/Müritz? Die Stadt Röbel/Müritz sucht motivierte und engagierte Auszubildende. Werden Sie Teil des kommunalen Geschehens in der bunten Stadt am kleinen Meer! Die öffentliche Verwaltung stellt den Knotenpunkt zwischen den Bürger:innen und Einwohner:innen sowie dem öffentlichen Leben dar.
Die Stadt Röbel/Müritz, geschäftsführend für das Amt Röbel-Müritz, schreibt zum 01. September 2024 einen Ausbildungsplatz für die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) aus.
freundlich und engagiert
mindestens guter Abschluss Sekundarstufe I
Interesse an der Verwaltungsarbeit im kommunalen Bereich
gute PC-Kenntnisse in Microsoft-Office-Anwendungen
ehrenamtliches Engagement ist wünschenswert
einen interessanten und abwechslungsreichen Ausbildungsplatz
Ausbildungsorte:
praxisnahe Ausbildung in der Verwaltung vor Ort
Berufsschule am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow
dienstbegleitende Unterweisungen durch das kommunale Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern
gute Übernahmechancen nach entsprechendem Abschluss der Ausbildung
30 Tage Erholungsurlaub gemäß TVAÖD
Gleitzeitmodell
Jahressonderzahlung gemäß TVAÖD
Übernahme aller Lehrmittelkosten
Reisekostenerstattungen
Freistellung für Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen
Bewerbungen schwerbehinderter Personen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf, eine Kopie der letzten beiden Zeugnisse) senden Sie bitte bis zum 30. November 2023 an folgende Adresse:
Stadt Röbel/Müritz
Stabstelle Personal/Organisation/allgemeine Verwaltung
Kennwort „Ausbildung 2024“
Marktplatz 1
17207 Röbel/Müritz
oder in Form einer PDF-Datei mit maximal 15 MB an
post@amt-roebel-mueritz.de.
Eine verschlüsselte Form der Übertragung von Bewerbungsunterlagen per E-Mail ist nicht möglich. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.
Bewerbungsunterlagen von nichtberücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anfallende Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Nach drei Monaten werden die Bewerbungsunterlagen bei Nichtabholung automatisch vernichtet.