hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof hat in der Sitzung am 18.09.2024 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Westlich der Warschauer Straße“ in der Fassung vom August 2024 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 44,5 ha und erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 2, 262, 263, 267, 268, 269 und 270 der Flur 6 in der Gemarkung Altenhof. Er ist der als Anlage beigefügten topographischen Übersichtskarte nebst Flurkarte zu entnehmen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Westlich der Warschauer Straße”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom August 2024, mit der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist vom 07.10.2024 bis zum 08.11.2024 auf der Internetseite des Amtes Röbel/Müritz unter amt-roebel-mueritz.de (Aktuelles\lfd. Bauleitplanverfahren\Gemeinde Altenhof) sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportales M-V veröffentlicht.
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können die Entwürfe des Bauleitplans zusätzlich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, zu folgenden Dienstzeiten eingesehen werden:
| montags | 08.30 bis 12.30 Uhr | und | 13.30 bis 15.30 Uhr |
| dienstags | 08.30 bis 12.30 Uhr | und | 13.30 bis 15.30 Uhr |
| mittwochs | 08.30 bis 12.30 Uhr | ||
| donnerstags | 08.30 bis 12.30 Uhr | und | 13.00 bis 17.30 Uhr |
| freitags | 08.30 bis 12.30 Uhr | ||
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist vorgebracht bzw. abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
| 1. | umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Umweltbericht |
| 3. | Artenschutzfachbeitrag |
| 4. | Ergebnisbericht faunistische Erfassungen |
| 5. | Biotoptypenkartierung |
| 6. | FFH – Verträglichkeitsuntersuchung für das europäischen Vogelschutzgebietes DE 2640-401 „Feldmark Massow-Wendisch-Priborn-Satow“ |
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit
| - | nächstgelegenen Wohnnutzungen etwa 1.800 m östlich in der Ortslage Altenhof, 860 m nördlich innerhalb der Ortslage Tönchow und rund 900 m westlich der Ortslage Altenhof Ausbau |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch, |
| Begründung zum Immissionsschutz |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
| - | überplanter Biotoptyp ist Sandacker (ACS) |
| - | faunistischen Erfassungen erfolgten im Zeitraum von April 2022 bis März 2023 |
| - | erfasst wurden die Feldlerche als Brutvogel der offenen Agrarlandschaft sowie gehölzbrütende Vogelarten (Amsel, Bachstelze, Buchfink, Mönchgrasmücke, Nachtigall und Ringeltaube) |
| - | der Planungsraum hat keine Bedeutung als Rast- und Zugvogelgebiet |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, |
| Biotoptypenkartierung, |
| Artenschutzfachbeitrag, |
| Ergebnisbericht faunistische Erfassungen |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden
| - | Die Böden im Untersuchungsraum sind durch ein geringes landwirtschaftliches Ertragsvermögen mit einer flächengewichteten Ackerzahl von 20 gekennzeichnet. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche
| - | Das festgesetzte Sondergebiet umfasst eine Fläche von rund 44 ha, ist derzeit unversiegelt und wird weitestgehend als Intensivacker genutzt |
| - | Die von Modulen überstandene Fläche von 286.746 m² erfordert unvermeidbare Neuversiegelungen im Umfang von 4.244 m². |
| - | Das Vorhaben ist auf 32 Jahre befristet. Nach der Nutzungsaufgabe erfolgt ein vollständiger Rückbau. Als Folgenutzung ist Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
| - | Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und Küstenschutzgebiete sind nicht betroffen |
| - | Der Grundwasserleiter ist mit Überdeckungen von 5-10 m gut geschützt |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, |
| Begründung zum Punkt Gewässer |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz
| - | Das Klima der Region ist warm und gemäßigt. |
| - | Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde liegt bei 8,1 °C und die jährliche Niederschlagsmenge bei ca. 581 mm. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
| - | Die Landschaftsbildräume werden überwiegend mit hoch bis sehr hoch bewertet. |
| - | Minderungen der Wirkung des Vorhabens auf das Landschaftsbild werden durch sehr große Abstände zu Siedlungen und öffentliche Verkehrswege sowie durch vorhandene lineare Gehölzstrukturen erreicht |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
| - | Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Bodendenkmale oder Baudenkmale betroffen. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, |
| Begründung zum Denkmalschutz |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
| - | Der Planungsraum liegt innerhalb des europäischen Vogelschutzgebietes DE 2640-401 „Feldmark Massow-Wendisch-Priborn-Satow“. |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, |
| FFH-Verträglichkeitsuntersuchung |
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
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gez. Becher |
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Bürgermeister | (D.S.) |