Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 20/2024
Kirchliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ev.-luth. Kirchengemeinde Massow

Eichenallee 13; 17209 Massow

Tel.: 039925 2454 (Pastor Raikin Dürr)

Tel.: 039922 2554 (Vorsitzende KGR G. Zopf)

E-Mail: massow@elkm.de

Internet: https://www.kirche-mv.de/massow

Die Kirchengemeinde Massow lädt ein:

So.

29.09.

10:00

Erntedankgottesdienst; Fincken

So.

06.10.

10:00

Erntedankgottesdienst; Dammwolde

15:00

Familiengottesdienst zu Erntedank; Massow

So.

13.10.

10:00

Gottesdienst; Leizen

16:00

Orgeltörn; Bütow

Mi.

16.10.

14:00

Bibelkreis; Massow

So.

20.10.

15:00

familienfreundlicher Gottesdienst; Massow

So.

27.10.

10:00

Gottesdienst; Leizen

Do.

31.10.

14.30

Reformationskaffee; Massow

Die Getreidefelder sind leer. Die Gärten schon weitgehend abgeerntet. Die Stare durchziehen unsere Gegend in großen Pulks. Die Kartoffeln und die Äpfel wollen geerntet werden.

Unser himmlischer Vater hat uns in diesem Jahr wieder so viele gute Gaben geschenkt. Dafür wollen wir IHM in unseren Erntedankfesten danken.

Seien Sie herzlich willkommen und feiern Sie mit uns die Gegenwart des auferstandenen Herrn Jesus Christus und die Güte Gottes unseres himmlischen Vaters.

Raikin Dürr
Pastor

Beschluss zur Schließung eines Teils des Friedhofes in Leizen als Bestattungsplatz

Auf Grund des § 37 der Friedhofsordnung der Kirchengemeinde Massow hat der Kirchengemeinderat den nachstehend zu veröffentlichenden Beschluss für den Friedhof in Massow am 04.11.2020 gefasst:

Beschluss:

Auf dem Friedhof in Leizen, Gemarkung Leizen, Flur 3, Flurstück 177/1, werden drei Teilflächen innerhalb und außerhalb der Friedhofsmauer laut Grafik zu Bestattungszwecken geschlossen. Es verbleiben 1.806 m2 für Bestattungen.

Bei Grabstätten innerhalb der Schließungsflächen, deren Nutzungsdauer beendet ist, ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht mehr möglich.

Bestehende Nutzungsrechte an Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, bleiben so lange erhalten, bis die letzte Ruhefrist abgelaufen ist.

Bestehende Nutzungsrechte an teilbelegten Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, behalten das Recht auf Bestattung in der freien Grabstelle.

Der Kirchengemeinderat weist darauf hin, dass geschlossene Teilflächen eine Maßnahme im Rahmen des Flächenmanagements der Friedhofsbewirtschaftung sind.

Auch geschlossene Teilflächen innerhalb der Friedhofsmauer behalten ihre Funktion als Friedhof. Es werden jedoch auf diesen Flächen keine neuen Gräber angelegt.

In-Kraft-Treten

Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Kirchengemeinderat am 18.09.2024

Beschluss zur Schließung eines Teils des Friedhofes in Karchow als Bestattungsplatz

Auf Grund des § 37 der Friedhofsordnung der Kirchengemeinde Massow hat der Kirchengemeinderat den nachstehend zu veröffentlichenden Beschluss für den Friedhof in Massow am 18.09.2024 gefasst:

Beschluss:

Auf dem Friedhof in Karchow, Gemarkung Karchow, Flur 3, Flutstück 177/1 werden zwei Teilflächen laut Grafik zu Bestattungszwecken geschlossen. Es verbleiben 1.586 m2 für Bestattungen.

Bestehende Nutzungsrechte an teilbelegten Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, behalten das Recht auf Bestattung in der freien Grabstelle.

Der Kirchengemeinderat weist darauf hin, dass geschlossene Teilflächen eine Maßnahme im Rahmen des Flächenmanagements der Friedhofsbewirtschaftung sind.

Auch geschlossene Teilflächen behalten ihre Funktion als Friedhof. Es werden jedoch auf diesen Flächen keine neuen Gräber angelegt.

In-Kraft-Treten

Dieser Beschluss tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Kirchengemeinderat am 18.09.2024

Bekanntmachung zu Friedhof Dammwolde

Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Massow fasste folgenden Beschluss:

Die Rasengrabanlage mit Einzelsteinen

auf dem Friedhof in Dammwolde

wird geschlossen.

Die noch nicht belegte Fläche wird umgewandelt in eine

Rasengemeinschaftsanlage

mit Namensnennung und Möglichkeit der Blumenablage an zentraler Stelle.

Somit gibt es weiterhin die Möglichkeit der pflegearmen Bestattung. Die Pflege übernimmt nach Beräumung und Einsäen des Rasens (nach spätestens 9 Monaten) der Friedhofsträger.

Die Kosten betragen pro Bestattung (wie bei den Rasengemeinschaftsanlagen (Rasengrabanlagen) auf unseren anderen Friedhöfen) 1650,00 Euro.

Sie setzen sich zusammen aus den

  • Kosten für den Erwerb der Grabstelle,
  • Kosten für die Metallplatte (mit Namen, Geburts- und Sterbejahr),
  • Kosten für die Pflege für 25 Jahre,
  • anteilige Kosten am Stein mit Ablagemöglichkeit und
  • die Friedhofsunterhaltungsgebühr für 25 Jahre.

Diese einmaligen Kosten sind dann zwar höher als bei der Rasengrabanlage mit Einzelsteinen, dafür entfallen aber die Kosten für den Grabstein und die Grundplatte, die jeder Nutzungsberechtigte bisher selbst tragen musste.

Hat jemand ein Doppelgrab in der bisherigen Rasengrabanlage mit Einzelsteinen gekauft, so besteht die getroffene Vereinbarung für eine zusätzliche Urnenbelegung weiter.

Für die verbleibenden Einzelsteine gilt auch weiterhin die Friedhofsordnung, die Genehmigung für den Grabstein durch die Friedhofsverwaltung als auch die dafür erstellte Gestaltungsordnung.

Massow, 10. September 2024