Amtliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 93 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 44 Wasserverbandsgesetz führen Beauftragte des Wasser- und Bodenverbandes "Müritz" zur Feststellung des Zustandes der vom Verband zu betreuenden Gewässern II. Ordnung und deren Anlagen, im Rahmen der Aufgaben des Verbandes, Verbandsschauen durch. Diese sind öffentlich und für jedermann. Die Teilnahme vor allem von Landwirten und Forstwirten ist erwünscht. Aufsichts- und Fachbehörde sind eingeladen.
| Die Gewässerschau beginnt im Schaubezirk Röbel I | |
| für die Gemeinden: | Bollewick, Bütow, Leizen |
| am Dienstag, den 14.10.2025 um 9.00 Uhr |
| Treffpunkt: | vor dem Büro Gut Bütow |
| für die Gemeinden | Südmüritz/OT Ludorf, Röbel-Stadt |
| am Donnerstag, den 16.10.2025 um 9.00 Uhr |
| Treffpunkt: | vor dem Gutshaus Ludorf. |
| Die Gewässerschau beginnt im Schaubezirk Rechlin | |
| für die Gemeinden | Lärz, Rechlin, Schwarz |
| am Dienstag, den 28.10.2025 um 9.00 Uhr |
| Treffpunkt: | vor dem Haus des Gastes in Rechlin. |
Sie werden über durchgeführte und noch vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen an den Gewässern durch den WBV informiert und können Ihre Anliegen über unbefriedigende Zustände und Schäden und notwendige Arbeiten an den Gewässern und Anlagen vortragen. Hierzu finden örtliche Begehungen statt. Die Gemeinden werden um ortsübliche Bekanntmachungen gebeten.
Röbel, 19.09.2025